Versicherungsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, bestehen selbstverständlich zu den bis dahin geltenden Konditionen weiter.
Zusätzlich dazu können nach diesem neuen Tarif bis zu einem Sterbegeld von nicht mehr als insgesamt 6.500 € neue Verträge abgeschlossen werden, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen usw. erfüllt sind.