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Der
Tod eines Angehörigen bringt in der Regel für die Hinterbliebenen neben großer
Trauer auch eine enorme finanzielle Belastung mit sich. Denn nicht immer können
die unabwendbaren Kosten durch die Leistungen der Krankenkassen, mit Beihilfen
oder mit eigenen Mitteln gedeckt werden.
In
diesem Zusammenhang möchten wir besonders daran erinnern, dass bis zum Jahr 2003
noch an denjenigen Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten Sterbegeld
gezahlt wurde, der auch die Bestattungskosten übernahm. Nach dem Inkrafttreten
der Gesundheitsreform ist das heute nicht mehr der Fall.
Deshalb ist heute eine Sterbegeldversicherung in
unserer Sterbekasse – entgegen einiger negativer Darstellungen in Presse, Funk
und Fernsehen - sehr sinnvoll.
Aber
wer denkt schon gern ans Sterben. Es sei denn, man ist gerade im Familien- oder
Bekanntenkreis mit einem Todesfall konfrontiert worden. Dann hat man unter
Umständen erfahren, dass - abgesehen von dem menschlichen Leid - noch enorme
Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen.
Auch
wenn schon eine Lebensversicherung besteht, sollte man nicht unbedingt von einer
Sterbegeldversicherung absehen. Denn eine Lebensversicherung ist in aller Regel
für andere Zwecke (z. B. als eine Art Hinterbliebenenversorgung) vorgesehen,
die im Normalfall noch zu Lebzeiten ausgezahlt wird.
Wenn
für die mit einem Sterbefall verbundenen Kosten also nicht ausschließlich nahe Angehörige usw. aufkommen sollen,
empfehlen wir deshalb unsere beitragsgünstige und überschussberechtigte
Sterbegeldversicherung.
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